Lexikon der häufig gestellten Fragen
Wie sind die Kündigungsfristen für bestehende Lieferverträge?
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass ein neuer Lieferant dem Netzbetreiber sechs Wochen vor Lieferbeginn eine Lieferanfrage stellen muss, damit eine termingerechte Bearbeitung sicher ist. Diese Frist ist auch bei einer Kündigung des bisherigen Gasliefervertrages zu beachten. Ein Wechsel ist nach heutigem Kenntnisstand nur zum 1. eines Monats möglich. Also sollte man rund zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin den neuen Vertrag unterschrieben haben.





