Messbetrieb
Der Messbetrieb ist gemäß § 21 b Absatz 1 EnWG Aufgabe des Netzbetreibers vor Ort, sofern der Anschlussnutzer nicht eine anderweitige Vereinbarung trifft. Wir von der TWO unterstützen Sie gerne beim Betrieb der Messstellen – landläufig auch Zähler genannt – in ihren haus- oder firmeninternen Verteilnetzen und bieten folgende Services an:
- Bedarfsplanung
- Beschaffung der Messeinrichtungen
- Annahmeprüfungen
- Lagerführung und -logistik
- Montagen und Inbetriebnahmen
- Umbauten und Demontagen
- Dokumentation
- eichrechtliche Überwachung mit
- Stichprobenprüfungen
- Turnuszählerwechsel
- 24-Stunden-Notdienst
Externe Messtellenbetreiber finden hier weitergehende Informationen:





