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KWK-Einspeisung

Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) werden in der Bundesrepublik Deutschland der Erhalt, die Modernisierung und der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert, die mit fossilen Energien betrieben werden. Betreiber erhalten je nach Anlagentypus und Baujahr Boni und Zuschläge, wenn sie Strom in einer KWK-Anlage produzieren. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine weitere Minderung der Kohlendioxid-Emission erreicht werden. Das KWK-Gesetz ist seit dem 1. April 2002 in Kraft. Am 1. Juni 2008 wurde in einer Novellierung des KWK-Gesetzes eine deutliche Ausweitung der Förderung beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel, dass bis zum Jahr 2020 ein Viertel der Stromversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung abgedeckt wird. Hier finden Sie weitere Informationen:

Vergütungssätze:

Aktueller KWK-Index bei der Strombörse EEX

Rechtlicher Hintergrund:

pdf_klein (1K) Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 25.10.2008

pdf_klein (1K) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 10.03.2002 (KWKG 2002)